Rückgabe PluginFestivals

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markise

Newbie
6 Aug. 2023
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Moin Zusammen,

ich gehöre leider zu denen, die nicht mehr auf den Ground kamen. Ich hatte eine Stromflatrate gemietet, die ich deswegen nicht nutzen konnte.
Antworten bezüglich der Rückerstattung stehen seiten Wacken und dem Vermieter PluginFestivals noch aus.
Deswegen hier die Frage, ob jemand schon eine Info erhalten hat, ob überhaupt und wenn ja wie eine Rückerstattung der 129@ abläuft.

Grüße
 

Spartaner032

W:O:A Metalhead
23 Juni 2011
3.200
1.727
108
Bad Bevensen
Moin Zusammen,

ich gehöre leider zu denen, die nicht mehr auf den Ground kamen. Ich hatte eine Stromflatrate gemietet, die ich deswegen nicht nutzen konnte.
Antworten bezüglich der Rückerstattung stehen seiten Wacken und dem Vermieter PluginFestivals noch aus.
Deswegen hier die Frage, ob jemand schon eine Info erhalten hat, ob überhaupt und wenn ja wie eine Rückerstattung der 129@ abläuft.

Grüße

Hättest du denen den direkt geschrieben als klar war, dass Einlasstopf ist??
 

Bud

Member
20 Okt. 2015
40
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65
31
Lübeck
Ich konnte am 27.7. aufgrund von Krankheit ohne Probleme per Mail stornieren, wurde am selben Tag auch gutgeschrieben.
Also eigentlich scheinen die da relativ unkompliziert zu sein.

Vielleicht sind die durch die ungewöhnliche Situation gerade etwas überfordert?
 
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Wolf 1951

Newbie
21 Aug. 2023
1
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73
Hallo Zusammen,

leider hatte ich auch eine Anfrage gestellt, da wir auch wegen Einlaßstop nicht mehr hinein durften,

die Antwort: man könne es nicht mehr nachvollziehen welche Mieten eingelöst wurden und welche nicht, da aus Datenschutzgründen alle Daten gelöscht wurden, daher kein Geld zurück ;( In meinen Augen ist das eine unberechtigte Bereicherung, da ja keine Leistung erbracht wurde trotz Vorkasse, da sollten die Daten schon noch vorhanden sein und nicht nach 14 Tagen gelöscht werden.

Grüße
 

Bloodtrain

W:O:A Metalhead
1 Nov. 2012
668
1.247
108
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Hallo Zusammen,

leider hatte ich auch eine Anfrage gestellt, da wir auch wegen Einlaßstop nicht mehr hinein durften,

die Antwort: man könne es nicht mehr nachvollziehen welche Mieten eingelöst wurden und welche nicht, da aus Datenschutzgründen alle Daten gelöscht wurden, daher kein Geld zurück ;( In meinen Augen ist das eine unberechtigte Bereicherung, da ja keine Leistung erbracht wurde trotz Vorkasse, da sollten die Daten schon noch vorhanden sein und nicht nach 14 Tagen gelöscht werden.

Grüße

Das wäre auch absoluter Kokolores, aus Datenschützgründen alle Daten zu einem Kaufvorgang inkl. Bestellung, Zahlung, etc. zu löschen.

Was soll das für eine kaufmännische Vorgehensweise sein? Die haben doch Aufbewahrungsfristen.
 

luna.lunatik

W:O:A Metalmaster
16 Juli 2010
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118
Oberbayern am Land :-D
Was soll das für eine kaufmännische Vorgehensweise sein? Die haben doch Aufbewahrungsfristen.
Genau das, und zwar für 10 Jahre:


Nachtrag:
Und da wär noch ein Artikel von der IHK mit den Paragraphen dazu:
 
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Stalker

W:O:A Metalmaster
14 Aug. 2015
8.211
5.685
118
Hallo Zusammen,

leider hatte ich auch eine Anfrage gestellt, da wir auch wegen Einlaßstop nicht mehr hinein durften,

die Antwort: man könne es nicht mehr nachvollziehen welche Mieten eingelöst wurden und welche nicht, da aus Datenschutzgründen alle Daten gelöscht wurden, daher kein Geld zurück ;( In meinen Augen ist das eine unberechtigte Bereicherung, da ja keine Leistung erbracht wurde trotz Vorkasse, da sollten die Daten schon noch vorhanden sein und nicht nach 14 Tagen gelöscht werden.

Grüße

Da würde ich auf jeden Fall mal ordentlich Stunk machen
 

luna.lunatik

W:O:A Metalmaster
16 Juli 2010
7.536
2.073
118
Oberbayern am Land :-D
da aus Datenschutzgründen alle Daten gelöscht wurden, daher kein Geld zurück ;(

Das kollidiert in jedem Fall mit den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Selbst, wenn die sich auf die DSGVO beziehen:

Für Online-Händler dürften vor allem die von ihnen zu beachtenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach § 257 des Handelsgesetzbuchs (HGB) und § 147 der Abgabenordnung (AO) von Relevanz sein. Nach § 257 HGB ist jeder Kaufmann dazu verpflichtet, u.a. empfangene Handelsbriefe (§ 257 Abs. 1 Nr. 2 HGB), Wiedergaben von abgesandten Handelsbriefen (§ 257 Abs. 1 Nr. 3 HGB) und Buchungsbelege (§ 257 Abs. 1 Nr. 4 HGB) aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt nach § 257 Abs. 4 HGB für Buchungsbelege zehn Jahre und für Handelsbriefe sechs Jahre.

In § 147 Abs. 1 Nr. 2-4, Abs. 3 AO finden sich nahezu wortgleiche Aufbewahrungspflichten für die steuerlichen Belange. Handels- bzw. Geschäftsbriefe wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Lieferscheine, Kostenvoranschläge und Verträge dürfen bereits von Gesetzes wegen innerhalb der maßgeblichen Frist (10 Jahre) nicht gelöscht werden, was umgekehrt bedeutet, dass Kunden in Bezug auf diese Daten innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist keinen Löschungsanspruch haben.
 

Amazeroth

Member
24 Juli 2023
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41
Das kollidiert in jedem Fall mit den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Selbst, wenn die sich auf die DSGVO beziehen:
Hinter der DSGVO wird sich ja leider gerne mal versteckt, wenn man irgendwas nicht machen will. Aber das hier ist echt schön ziemlich dreist.
Lief die Buchung da auch über das Ticketcenter? Wahrscheinlich eher nicht, oder? Ich würde auf jeden Fall auch mal den Veranstalter anschreiben. Kann ja nicht in Interesse der ICS sein, dass hier die eigene Kundschaft von Partnern verarscht wird. Könnte also ein guter Hebel sein, um dich noch an sein Geld zu kommen.
 

EinfachLena

W:O:A Metalhead
10 Aug. 2016
964
1.486
108
37
Ob man tatsächlich Anspruch auf Erstattung hat weiss ich jetzt nicht, da der Anbieter die Leistung für die bezahlt wurde ja angeboten hat und möglicherweise ist dann eher der Veranstalter in der Pflicht.

Aber das mit der Datenaufbewahrung ist ja mal der größte Blödsinn überhaupt :mad: Da würde ich nochmal nen saftigen Brief hinschreiben.
 
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Moiterer

W:O:A Metalhead
5 Aug. 2019
125
103
68
Süddeutschland
Mit der Datenaufbewahrung wäre ich mir nicht so sicher.
Die Kaufabschlüsse und Belege werden die aufbewahrt haben, wie es der Gesetzgeber auch möchte.

wie die Pflicht ist die Abholungen zu dokumentieren weiß ich nicht.
Bei Pfand (Geld) würden neue Belege zum aufbewahren erzeugt werden, die haben aber Perso, KK-Karte etc. genommen. (Was das nächste streitbare Thema ist)
 
Zuletzt bearbeitet:

Bloodtrain

W:O:A Metalhead
1 Nov. 2012
668
1.247
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34
Mit der Datenaufbewahrung wäre ich mir nicht so sicher.
Die Kaufabschlüsse und Belege werden die aufbewahrt haben, wie es der Gesetzgeber auch möchte.

wie die Pflicht ist die Abholungen zu dokumentieren weiß ich nicht.
Bei Pfand (Geld) würden neue Belege zum aufbewahren erzeugt werden, die haben aber Perso, KK-Karte etc. genommen. (Was das nächste streitbare Thema ist)

Aus dem Handel gesprochen, die Dokumentationspflicht liegt IMMER bei uns. Und unter Garantie kann ich hier nicht einfach irgendwelche Daten zu Aufträgen löschen.

Wenn ich dem Kunden Kohle abziehe und er sagt er hat die Ware nicht erhalten, muss ich den Nachweis erbringen das er sie erhalten hat. Oder ich komme in Teufels Küche. Auch bei Dienstleistungen muss ich irgendwas an der Hand haben.

Von PlugIn ist es eine Schutzbehauptung oder die haben wirklich die Aufbewahrungspflicht verletzt.

Edith: Dieses Thema mit der DSGVO wird mittlerweile viel zu oft für irgendwelche Scheiße verdreht. Da steht nicht drin, lösch pauschal irgendwelche Daten.
 

neo-one

W:O:A Metalhead
12 Feb. 2007
4.097
787
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Berlin
Also Pfand war bei uns ein Führerschein (bin mir aber nicht sicher, ob auch Geld gegangen wäre)
Die hatten da bei der Abholung eine lange Liste an Namen. Mit Datenschutz war zumindest vor Ort nicht viel :D

"Ach lustig, hier heißt noch jemand wie du. Welche dieser beiden Handynummern bist denn du?"
 

Moiterer

W:O:A Metalhead
5 Aug. 2019
125
103
68
Süddeutschland
fand es halt sehr befremdlich, dass die nichtmal ne Abhol oder Rückgabebestätigung drucken oder senden konnten.
Es hieß wenn du was willst kannst du meinen billdschirm abfotografieren.

@Bloodtrain ich bin mir sicher das es alle Dokumente über den Handel an sich gibt. Aber eben der hat da das mit dem gekauft.
Und mehr gab es wohl neben der fraglichen Liste nicht. Und die taucht bestimmt auch wieder auf, wenn da jemand ein gutes altes Fax mit Forderungen und bissle Jura sprech schickt.

die könnten sich jetzt darauf berufen, wir waren da und haben unseren Teil des Vertrags erfüllt.
Dann ist die Frage ob der Einlassstop tatsächlich den geschlossenen Vertrag nichtig macht.

ich vermute bei Plugin Festivals aber keine bösen Absichten sondern eher Unwissenheit.