Rückgabe PluginFestivals

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luna.lunatik

W:O:A Metalmaster
16 Juli 2010
7.536
2.073
118
Oberbayern am Land :-D
Mit der Datenaufbewahrung wäre ich mir nicht so sicher.
Die Kaufabschlüsse und Belege werden die aufbewahrt haben, wie es der Gesetzgeber auch möchte.
Kaufmännischer Grundsatz: keine Buchung ohne Beleg.

Im übrigen habe ich Kunden, die das Spiel genau anders herum spielen (wollen) - also bestellen, geliefert bekommen und mir dann eine Aufforderung wegen Datenschutzgrundsatzverordnung zur Löschung ihrer Kundendaten (Name, Vorname, Straße, PLZ, Stadt, ggf. E-Mailadresse) schicken. Ich habs oben schonmal als Zitat gepostet:

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Für Online-Händler dürften vor allem die von ihnen zu beachtenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach § 257 des Handelsgesetzbuchs (HGB) und § 147 der Abgabenordnung (AO) von Relevanz sein. Nach § 257 HGB ist jeder Kaufmann dazu verpflichtet, u.a. empfangene Handelsbriefe (§ 257 Abs. 1 Nr. 2 HGB), Wiedergaben von abgesandten Handelsbriefen (§ 257 Abs. 1 Nr. 3 HGB) und Buchungsbelege (§ 257 Abs. 1 Nr. 4 HGB) aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt nach § 257 Abs. 4 HGB für Buchungsbelege zehn Jahre und für Handelsbriefe sechs Jahre.

In § 147 Abs. 1 Nr. 2-4, Abs. 3 AO finden sich nahezu wortgleiche Aufbewahrungspflichten für die steuerlichen Belange. Handels- bzw. Geschäftsbriefe wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Lieferscheine, Kostenvoranschläge und Verträge dürfen bereits von Gesetzes wegen innerhalb der maßgeblichen Frist (10 Jahre) nicht gelöscht werden, was umgekehrt bedeutet, dass Kunden in Bezug auf diese Daten innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist keinen Löschungsanspruch haben.

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Der Kunde bestellt eine Pluginbox, dazu sind Namen und Anschrift notwendig, diese Daten stehen dann auf der
-tada- Ausgangsrechnung und/oder dem Lieferschein, dabei entsteht ausserdem ein Vertrag - zack, für alles jeweils 10 Jahre.
Der Kunde bezahlt dann mittels Zahlungsmethode X, in dem Moment erzeugt Paypal, Bank, Kreditunternehmen, Apple/Google bzw. der mit der Abwicklung betraute Zahlungsdienstleister eine Buchung, die -tada- auf dem Buchungsbeleg (altmodisch Kontoauszug) zu finden ist - zack: 10 Jahre.

wie die Pflicht ist die Abholungen zu dokumentieren weiß ich nicht.
Bei Pfand (Geld) würden neue Belege zum aufbewahren erzeugt werden, die haben aber Perso, KK-Karte etc. genommen. (Was das nächste streitbare Thema ist)
Natürlich wird auch die Abholung dokumentiert, schon allein für interne Zwecke (wieviele Powerbanks waren das jetzt und wieviele haben wir noch...? Wie oft hat der einzelne Kunde getauscht...?)

die haben aber Perso, KK-Karte etc. genommen. (Was das nächste streitbare Thema ist)
Perso als Pfand? Wie bitte!?

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Die Hinterlegung von deutschen Reisepässen und Personalausweisen als "Pfand" ist nach deutschem Recht unzulässig.

Für Personalausweise ist dies ausdrücklich in § 1 Abs. 1 Satz 3 PAuswG festgehalten: "Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben".

Unabhängig von dieser Regelung sind aber Personalausweise und Reisepässe ohnehin nicht als "Pfand" geeignet. Beide Dokumentenarten sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. (§ 2 Abs. 2 PAuswG, § 4 Abs 4 PassG).

Unter Berücksichtigung der §§ 1205 Abs. 1 und 1207 BGB (Umkehrschluss) wird klar, dass auch aus diesem Grunde ein Personalausweis oder Reisepass als "Pfand" nicht Verwendung finden kann.



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Gilt übrigens auch für eine Kreditkarte:


In den "so einfach gehts" von Plugin steht unter Punkt 3 "Pick up": "Einfach die Powerstation am Festivalstand gegen ein Pfand abholen (Führerschein, Krankenkassenkarte)."

Tjaaaa - Führerschein ist allerdings auch unzulässig (🤭):
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Hinterlegung als Pfand

  • gängige Praxis z.B. bei Vermietung von Fahrrädern
  • diese Praxisanwendung ist unzulässig bzw. verboten (§ 1 Abs. 1 Satz 3 PAuswG)
  • Der Verleiher hat eine Alternative zu wählen z.B. Hinterlegung Wertgegenstand oder Geldbetrag
  • es darf auch keine Kopie des Ausweises angefertigt werden

Fazit

Auch wenn es gängige Praxis ist, ist es unzulässig einen Führerschein oder einen Ausweis (oder dessen Kopie) als Pfand einzubehalten.
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Wobei ich persönlich die Krankenkassen-Karte oder den Führerschein (Lappen, meiner ist noch aus Papier...) mangels Les- und Nutzbarkeit als unschädlicher ansehe, als einen Perso oder eine Kreditkarte (ich hab eh keine, bisher und bis zum Ende der Gültigkeit reicht mir noch meine EC-Karte...)

Samma mal so: sollte ich vorhaben, mir bei denen etwas zu mieten, wärs vielleicht schlau, die entsprechenden Paragraphen und Gesetztestexte direkt als Datei oder wenigstens als Link auf dem Hosentascheninternet zu haben...

Eigentlich schade, dass bisher kein Rechtsanwalt geschädigt wurde, der würde den Verein mal sowas von auseinander nehmen (können), bei der Summe an Verfehlungen, die die so abliefern....
 

Amazeroth

Member
24 Juli 2023
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War mal bei denen auf der Website. Die AGB sind nur bedingt aussagekräftig, da Standard-Formulierungen. Die FAQ zeigen den ein oder anderen Fallstrick in den Verträgen auf. Bei Verlust des Leihgeräts wir als Schadensersatz der Neupreis fällig, den die im Onlineshop dafür verlangen. Da müsste ich nachschauen, inwiefern das so in Ordnung ist. Der Schaden wäre ja ausgeglichen mit der Neubeschaffung. Ob die denn entgangenen Gewinn, da der Dieb ja nun kein Gerät bei ihnen kauft, geltend machen können, wäre zu klären.
Aber generell müssten sie die Miete erstatten, wenn man durch den Einlassstopp die Leistung nicht in Anspruch nehmen konnte. Den Ausfall mussten sie dann beim Veranstalter einfordern. Aber schwierig abzuschätzen, da es ja keine Absage war und das Festival stattgefunden hatte.
 
23 Aug. 2023
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30
Hallo zusammen,

Sebastian hier von Plug-in Festivals. Wir sind eigentlich 2 nette Jungs aus Bayern und wollen keinem etwas Böses, zudem ist nichts bei unserem Geschäftsmodell dazu gedacht, Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen :)
Alle Stornierungsanfragen, bis letzten Mittwoch wurden automatisch zurück überwiesen. Seit Mittwoch prüfen wir, die Vorgänge genauer, da der Festivalstart nun mittlerweile 3 Wochen her ist. Wir möchten einfach verhindern, dass Leute den Service genutzt haben, aber trotzdem das Geld zurück fordern.
Wir als junges Unternehmen, müssen in dieser speziellen Situation jeden Cent 3x umdrehen.
Des Weiteren wird von uns kein Personalausweis als Pfand hinterlegt. Alle unsere Anforderungen für den Mietvorgang sind in unserem Mietvertrag geregelt und dieser wird von jedem Kunden im Vorhinein bestätigt.
Es werden auch alle Belege zu unseren Transaktionen ordnungsgemäß aufbewahrt. Es werden nur die festivalspezifischen Kundendaten gelöscht, wie z.B. ob die Powerstation abgeholt wurde ect.

@markise bitte rufe doch unseren Kundenservice an oder schreibe eine Mail, dann können wir das mit Sicherheit klären.

Beste Grüße
Sebastian
 

luna.lunatik

W:O:A Metalmaster
16 Juli 2010
7.536
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118
Oberbayern am Land :-D
Hallo zusammen,

Sebastian hier von Plug-in Festivals. Wir sind eigentlich 2 nette Jungs aus Bayern und wollen keinem etwas Böses, zudem ist nichts bei unserem Geschäftsmodell dazu gedacht, Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen :)
Alle Stornierungsanfragen, bis letzten Mittwoch wurden automatisch zurück überwiesen. Seit Mittwoch prüfen wir, die Vorgänge genauer, da der Festivalstart nun mittlerweile 3 Wochen her ist. Wir möchten einfach verhindern, dass Leute den Service genutzt haben, aber trotzdem das Geld zurück fordern.
Wir als junges Unternehmen, müssen in dieser speziellen Situation jeden Cent 3x umdrehen.
Des Weiteren wird von uns kein Personalausweis als Pfand hinterlegt. Alle unsere Anforderungen für den Mietvorgang sind in unserem Mietvertrag geregelt und dieser wird von jedem Kunden im Vorhinein bestätigt.
Es werden auch alle Belege zu unseren Transaktionen ordnungsgemäß aufbewahrt. Es werden nur die festivalspezifischen Kundendaten gelöscht, wie z.B. ob die Powerstation abgeholt wurde ect.

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Beste Grüße
Sebastian

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Arsch in der Hose und Rückrat, so soll es sein.