Verbot Spiegelreflexkamera

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Nikki_Rock

Member
15 Aug. 2012
86
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Großes Dorf an der Spree
Momentealbum

Aber wenn da ein Typ mit so einer 4kg Riesentüte ankommt und einem die Sicht versperrt, ist das schon leicht nervig :ugly:

... und wenn man die ganze Zeit vor lauter grell leuchtenden Handydisplays die Audience-Blinder nicht mehr genießen kann und die Show, die da vorne auf der Bühne abgeht nur noch auf diesen vielen fiesen Minimonitoren anschauen kann, dann nervt das auch TOTAL ab!!!

Ich bin selbst Fotografin und kann die Leidenschaft für DAS Bild, welches man gerne in den Kasten bekommen möchte, total gut nachvollziehen. Nur wenn man dann plötzlich von Heerscharen von "Foto-Maniacs" umzingelt ist, dann ist das nicht mehr so richtig toll, zumal große Kameras mit langen Brennweiten im Eifer der Bilderjagd auch gerne mal von hinten oder oben auf dem Kopf der Vorderleute "abgesetzt" werden. Und das kann nicht nur störend sein, sondern auch schon mal ganz hübsch 'ne Beule machen. Hier geht Sicherheit vor, finde ich!

Der Vorschlag mit den Fotobändchen ist nicht schlecht. Aber dann bitte auch eine Foto-Area (oder meinetwegen auch mehrere) einrichten - dort, wo's Non-Foto-Macher nicht beim Abrocken stört - und von dort können dann in aller Ruhe Bilder gemacht werden. Das läuft auch bei anderen Events so: Wenn's die Sicherheit des Restpublikums gefährdet, werden Fotografen mit "Ofenrohr-Objektiven" separat platziert und fertig.

Wie genau das in Wacken geregelt werden könnte, weiß ich nicht, ist dann ja auch tatsächlich eine Frage der Bildrechte hinterher. Und von diesem Thema haben viele Amateurfotografen eben nicht immer so die Superahnung. Dann müsste es zum Bändchen auch gleich so eine Art Leitfaden in puncto Verwertungsrechte dazugeben, damit jeder weiß, was erlaubt ist und was einen Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte darstellt, und zwar nicht nur gegen die der Künstler auf den Bühnen.

Für die Festivalmacher könnten Fotobändchen, die natürlich NICHT für nur läppische 15 Euro vertickt werden würden, eventuell eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen. Ich denke aber, dass es eine Utopie beziehungsweise eine Wunschvorstellung bleiben wird, denn folgendes spricht dagegen: 1.) Das Veto der Band-Manager und 2.) Der Sicherheitsaspekt. Eine fette Spiegelreflex könnte schließlich auch andere Dinge als Speicherkarten und Akkus enthalten, nur mal so rein theoretisch. Und ich glaube, das würden die Jungs und Deerns von der Orga nicht riskieren, never!

Ich für meinen Teil werde in Wacken - sofern mich eine Akkreditierung nicht zur Fotojagd verpflichten würde - meine Bilder auch in Zukunft bevorzugt mit den zwei Objektiven oberhalb meiner Nase schießen. Verarbeitet wird das Ganze dann vom Prozessor unter meiner Schädeldecke. Und anschließend poste ich's dann direkt in mein Momentealbum auf (meinem) Heartbook - exklusiv für mich! Und wenn ich dann später, sozusagen post Wacken, die Augen schließe, dann poppen alle Bilder sofort auf in mir ... gänzlich ohne PC, Tablet oder Smartphone, auch keine langen Ladezeiten, weil das WiFi mal wieder spinnt oder den Connect unterbrochen hat, und Werbebanner gibt's auch nicht! Früher nannte man so was: Sich erinnern! :D
 

BlackDragon

Newbie
24 Sep. 2006
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zumal große Kameras mit langen Brennweiten im Eifer der Bilderjagd auch gerne mal von hinten oder oben auf dem Kopf der Vorderleute "abgesetzt" werden. Und das kann nicht nur störend sein, sondern auch schon mal ganz hübsch 'ne Beule machen. Hier geht Sicherheit vor, finde ich!

Beulen machen Boots von Crowdsurfern aber auch... Mit 70-100kg Gewicht (oder manchmal wohl noch mehr) dahinter wohl eher schlimmere... Fürs Crowdsurfen gibts ja schon einen Fred, deswegen will ich hier die Diskussion dafür oder dagegen nicht aufmachen, aber aus Sicherheitsaspekten lange Brennweiten zu verbieten halte ich vor diesem Hintergrund für Unsinn.

Wie genau das in Wacken geregelt werden könnte, weiß ich nicht, ist dann ja auch tatsächlich eine Frage der Bildrechte hinterher. Und von diesem Thema haben viele Amateurfotografen eben nicht immer so die Superahnung. Dann müsste es zum Bändchen auch gleich so eine Art Leitfaden in puncto Verwertungsrechte dazugeben, damit jeder weiß, was erlaubt ist und was einen Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte darstellt, und zwar nicht nur gegen die der Künstler auf den Bühnen.

Gemäß der AGBs gibt man bei Betreten des Festivalgeländes das Recht am eigenen Bild an den Veranstalter (und von diesem zu bestimmende Dritte) ab. Der Veranstalter darf also letztlich entscheiden, wer welche auf Wacken gemachten Fotos worfür verwenden darf (und düfte damit auch Hobby-/Amateurfotografen die Veröffentlichung z.B. auf der Homepage/zu nichtkommerziellen Zwecken oder wie auch immer erlauben). Der fotografierte Festivalbesucher könnte vermutlich allerhöchstens bei Einbettung in diffamierende Kontexte (zwielichtige Websites o.ä.) Einspruch erheben.

Für die Festivalmacher könnten Fotobändchen, die natürlich NICHT für nur läppische 15 Euro vertickt werden würden, eventuell eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen. Ich denke aber, dass es eine Utopie beziehungsweise eine Wunschvorstellung bleiben wird, denn folgendes spricht dagegen: 1.) Das Veto der Band-Manager und 2.) Der Sicherheitsaspekt. Eine fette Spiegelreflex könnte schließlich auch andere Dinge als Speicherkarten und Akkus enthalten, nur mal so rein theoretisch. Und ich glaube, das würden die Jungs und Deerns von der Orga nicht riskieren, never!

15€ finde ich nicht läppisch, wenn man zwar gute Fotos, aber nur "zum Hausgebrauch" machen möchte. Ich glaube, an den Kontrollposten ist während dieses Wackens nur einmal in mein (mit Vlies- und Regenjacke) prall gefülltes FMB geguckt worden - da hätte ich sicherlich mehr unterbringen können als in einer beliebigen Spiegelreflex (oder deren Gehäuse). Hinreichende Ladungen Flüssigsprengstoff, brennbare Flüssigkeiten oder Ähnliches kriegt man auch in die schöne neue Trinkflasche. Und ein Messer bringe ich notfalls auch im Schaft meiner 20-Loch-Boots unter. Abgetastet werden ja grundsätzlich nur die Hosentaschen, für den Bereich von kurz oberhalb des Knies bis weiter abwärts hat sich bei mir bisher noch kein Sec interessiert. Will sagen, die Sicherheitsgefährdung durch das Mitführen von Spiegelreflexen sehe ich eher (sehr) gering. Und akkreditierte Fotografen dürfen das ja sowieso, prinzipiell könnte sich ja auch jemand akkreditieren lassen, der dann was anderes als Akkus und Speicherkarten in sein Gehäuse steckt...
 

Harm

W:O:A Metalhead
26 Juli 2009
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73
Ich für meinen Teil werde in Wacken - sofern mich eine Akkreditierung nicht zur Fotojagd verpflichten würde - meine Bilder auch in Zukunft bevorzugt mit den zwei Objektiven oberhalb meiner Nase schießen. Verarbeitet wird das Ganze dann vom Prozessor unter meiner Schädeldecke. Und anschließend poste ich's dann direkt in mein Momentealbum auf (meinem) Heartbook - exklusiv für mich! Und wenn ich dann später, sozusagen post Wacken, die Augen schließe, dann poppen alle Bilder sofort auf in mir ... gänzlich ohne PC, Tablet oder Smartphone, auch keine langen Ladezeiten, weil das WiFi mal wieder spinnt oder den Connect unterbrochen hat, und Werbebanner gibt's auch nicht! Früher nannte man so was: Sich erinnern! :D
Post des Tages.
S.
 

BlackDragon

Newbie
24 Sep. 2006
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48
Kleiner Nachtrag noch: Nach den AGBs könnte man je nach Auslegung übrigens Spiegelreflexkameras auch auf dem Festivalgelände als verboten betrachten (siehe Punkt 7.1.2 der 2015er AGBs).
 

Greenleaf

Newbie
5 Aug. 2014
21
5
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Kleiner Nachtrag noch: Nach den AGBs könnte man je nach Auslegung übrigens Spiegelreflexkameras auch auf dem Festivalgelände als verboten betrachten (siehe Punkt 7.1.2 der 2015er AGBs).

Stichwort "je nach Auslegung". Wir hatten uns auch auf dem Infield mit einem Hobbyfotografen mit Spiegelreflex unterhalten, weil wir wissen wollten wie er die denn reinbekommen hat. War wohl ganz easy, die Secs haben das als absolutes Hobby-Modell eingestuft und ihn ohne Stress durchgelassen.
 

Skargon89

W:O:A Metalhead
25 Juli 2012
1.764
454
98
Rudolstadt
... und wenn man die ganze Zeit vor lauter grell leuchtenden Handydisplays die Audience-Blinder nicht mehr genießen kann und die Show, die da vorne auf der Bühne abgeht nur noch auf diesen vielen fiesen Minimonitoren anschauen kann, dann nervt das auch TOTAL ab!!!

Einfach beim Hey rufen und arme ausstrecken mal so knapp dem Handy vorbei den Arm ausstrecken was glaubst du wie schnell die eingepackt sind ^^
Fotos ok aber leute die dann die ganze Zeit aufnehmen :rolleyes:
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
3.692
21
63
(...)
und 2.) Der Sicherheitsaspekt. Eine fette Spiegelreflex könnte schließlich auch andere Dinge als Speicherkarten und Akkus enthalten, nur mal so rein theoretisch.
(...)
Dir ist schon klar das jetzt mindestens einer darüber nachdenkt wie man das Gehäuse einer defekten Digicam am elegantesten zu einem Flachmann umfunktionieren kann ?! :D
 

jaludwig

Newbie
20 Mai 2013
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...Gemäß der AGBs gibt man bei Betreten des Festivalgeländes das Recht am eigenen Bild an den Veranstalter (und von diesem zu bestimmende Dritte) ab. Der Veranstalter darf also letztlich entscheiden, wer welche auf Wacken gemachten Fotos worfür verwenden darf (und düfte damit auch Hobby-/Amateurfotografen die Veröffentlichung z.B. auf der Homepage/zu nichtkommerziellen Zwecken oder wie auch immer erlauben). Der fotografierte Festivalbesucher könnte vermutlich allerhöchstens bei Einbettung in diffamierende Kontexte (zwielichtige Websites o.ä.) Einspruch erheben.
...

ich glaube du hast da einen doppelten denkfehler

1) du agierst nicht als der "zu bestimmende Dritte". nicht mal leute mit ner akreditierung sind das sofern diese nicht DIREKT vom ICS beauftragt wurden.

Diese AGB passage bezieht sich eher auf die "offiziellen woa fotographen" und deren bilder die auf der homepage etc landen.
Da diese bilder in eigenen, kommerziellen,interesse verwendet werden sind somit perse nicht diffamierend verwendet

2)WOA kann als geschlossene veranstalltung angesehen werden. somit gelten hier andere regeln wie auf einer öffentlichen, frei zugänglichen, wie zB einer Kundgebung.
bei einer öffentlichen veranstalltung gilt das recht am eigenen bild nur eingeschränkt.
bei einer geschlossenen schon. somit kann dir jedwede verwendung eines bildes 3ter untersagt werden.
Ausnahme hierfür gibt es nur für personen des öffentlichen interesses.. das wären in dem fall die künstler.. aber zB kein Crowdsurfer
 
Zuletzt bearbeitet:

BlackDragon

Newbie
24 Sep. 2006
26
4
48
ich glaube du hast da einen doppelten denkfehler

1) du agierst nicht als der "zu bestimmende Dritte". nicht mal leute mit ner akreditierung sind das sofern diese nicht DIREKT vom ICS beauftragt wurden.

Diese AGB passage bezieht sich eher auf die "offiziellen woa fotographen" und deren bilder die auf der homepage etc landen.
Da diese bilder in eigenen, kommerziellen,interesse verwendet werden sind somit perse nicht diffamierend verwendet

Ok, da stimme ich dir zu, ich hatte den genauen Wortlaut der AGB nicht mehr im Kopf und habe das gerade in den aktuellen nochmal nachgelesen. Ich würde die Formulierung genau so wie du verstehen. Fotografierte Künstler allerdings müssten wohl Bildmaterial von sich selbst hinnehmen (Personen des öffentlichen Interesses, außerdem: quasi öffentlicher Auftritt (das kann man wohl vor 75000 Zuschauern nicht anders bezeichnen)). Es gibt auch ein interessantes Urteil des LG Münchens zur konkludenten Einwilligung zur Veröffentlichung durch abgebildete Personen (vergleiche z.B. http://www.rechtambild.de/2011/02/der-irrglaube-uber-gruppenfotos/):

Anders kann es unter anderem aussehen, wenn die Personen erkennen, dass sie fotografiert werden und dabei lächelnd oder gar posierend in die Kamera blicken. Dann lässt dies auf eine konkludente Einwilligung schließen (vgl. aber auch LG Münster, Urt. v. 24.03.2004).

Würde also jemand für ein Foto posen (und davon lässt sich wohl in Wacken nicht nur einer finden), könnte man unterstellen, dass er mit der Fotografie und einer ggf. stattfindenden Veröffentlichung einverstanden war. Ne andere Frage ist dann natürlich wieder, ob jemand mit 2,5 Promille in der Lage ist, die Konsequenzen dieses Aktes zu erfassen.

2)WOA kann als geschlossene veranstalltung angesehen werden. somit gelten hier andere regeln wie auf einer öffentlichen, frei zugänglichen, wie zB einer Kundgebung.
bei einer öffentlichen veranstalltung gilt das recht am eigenen bild nur eingeschränkt.
bei einer geschlossenen schon. somit kann dir jedwede verwendung eines bildes 3ter untersagt werden.
Ausnahme hierfür gibt es nur für personen des öffentlichen interesses.. das wären in dem fall die künstler.. aber zB kein Crowdsurfer

Gibt es dafür evtl. eine Quelle (also für die abweichende Regelung bei geschlossenen Veranstaltungen)? Der Umfang der Veranstaltung allein gemahnt ja schon eher an eine öffentliche oder zumindest nur scheinbar geschlossene Veranstaltung. Es gab aufgrund des Nichtraucherschutzgesetzes und den aus dem Boden schießenden Raucherclubs mit angeblich geschlossener Gesellschaft hier eine Reihe interessanter Urteile, nach denen für eine echte geschlossene Gesellschaft schon im Vorhinein die genauen Teilnehmer individuell bekannt sein müssen, das wäre zum Beispiel bei einer Geburtstagsfeier im Familienkreis der Fall. Allein durch den Kauf eines Tickets (was nun nicht einmal mehr personalisiert ist) lässt sich demnach keine geschlossene Gesellschaft definieren, weil prinzipiell jeder (der ein gültiges Ticket besitzt) Zugang hätte. Ein Ticket darf eben jeder erwerben, der rechtzeitig war und die finanziellen Mittel besitzt, es ist kein Personenkreis individuell benannt, der zum Erwerb von Tickets berechtigt ist.
Für den Fall des Crowdsurfers, der zufällig mit auf dem Bild von der Band x ist, könnte man auch §23 KUG Abs. 1 Satz 2 heranziehen (Person erscheint nur zufällig vor einer Landschaft oder Örtlichkeit), die Örtlichkeit wäre dann eben in diesem Fall die Bühne (mit Band), der Crowdsurfer ist nur zufällig mit aufs Bild geraten und war nicht der eigentliche Anlass für das Foto. Anders sähe es natürlich aus, wenn mit offener Blende ein auf den Crowdsurfer fokussiertes Foto geschossen worden wäre.

Mich würde aber mal, abseits all dieser Diskussionen, interessieren, warum genau der Veranstalter eigentlich sogar auf dem Campinggelände "bessere" Fotoausrüstungen verbieten möchte. Sind es tatsächlich die Künstler bzw. deren Managements, die das diktieren (welcher Kompromiss wurde dann für akkreditierte Fotografen gefunden, wie entscheidet der Veranstalter, wer eine Akkreditierung erhält und wer nicht?) oder welchen anderen Grund gibt es? Eigentlich sollte man ja meinen, dass der Veranstalter über jedes veröffentlichte Foto von seinem Festival erfreut sein sollte, weil es zusätzliche, kostenlose Werbung bedeutet. Mögliche Missstände, die Negativwerbung bedeuten würden, kann ich ja ebenso mit meiner Handycam dokumentieren und brauche dafür keine Kamera mit Wechselobjektiven.
Eine mögliche Verletzung von persönlichen Bildrechten kann es ja nicht sein, das kann ich genauso mit meiner Handycam (und de facto wird das wohl auch viel häufiger und schneller passieren, weil Facebook o.ä. dann nur einen Tastendruck entfernt sind), die bessere Bildqualität wird da wohl nicht den Riesenunterschied machen.
 

jaludwig

Newbie
20 Mai 2013
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@BlackDragon
die selben urteile und quellen habe ich auch.. besseres gibt es wohl nicht (für rechtslaien auffindbar)
als privatperson würde ich gerade bei so einer mehrdeutigen rechtlage vorsichtig sein

darum ist es für ich eher eine geschlossene, 75k leute hin oder her.
gerade mit den personalisierten tickets in 2014

nach meinem befinden sind die 2015er / nicht personalisierten tickets jedoch keine 100%er gegenindikation.
sie können, initial, nicht anonym erworben werden sondern nur in einem vvk im internet welcher den preisgabe des realen namens und postanschrift erfordert.

gäbe es eine abendkasse sähe das ganze deutlich anders aus, denn diese tickets kaufst du anonym.

bezüglich der ausnahmeregeulungen des rechts am eigenen bild für geschlossene gesellschaften habe ich folgendes gefunden:
http://kommunalwiki.boell.de/index.php/KommunalWiki:Bildrechte#Recht_am_eigenen_Bild (Heinrich Böll ist die politische Stiftung der Grünen)

...
Ausnahme: Öffentliche Veranstaltung
Eine zweite Ausnahme ist eine öffentliche Veranstaltung, z. B. eine Demonstration oder eine Podiumsdiskussion. Wer an einer solchen Veranstaltung teilnimmt, muss damit leben, evtl. dabei fotografiert zu werden und dies Bild in der Öffentlichkeit zu sehen. Falls es sich jedoch um einen geschlossenen Kreis handelt (individuelle Einladung statt öffentlicher Ankündigung), gilt das schon nicht mehr.

Ausnahme: Abbildung der Person ist "Beiwerk"
Die dritte Ausnahme: Die abgebildete Person ist nur zufällig auf dem Bild, ihre Abbildung war nicht beabsichtigt. Beispiel: Eine Straße, ein Gebäude wird fotografiert, und Personen, die sich zufällig am Ort des Geschehens befinden, geraten zufällig mit auf's Bild.
...
dem charakter einer demonstration o.ä. (strassenfest zb) entspricht woa sicher nicht.
ob der crowdsurfer nur beiwerk ist läst sich in meinen augen nur je bild klären.
und selbst in solchen fällen wo die person beiwerk ist wäre ich vorsichtig
siehe hierzu die diskussionen über google streetview und gesichtertagging bei einem gigapixel fotos (glastonburry festival, wdr & das rheinkultur festival)

meine bottomline ist das man sich als privatperson hier immer in einem sehr dunklen graubereich bewegt.

Zwischendruch möchte ich den beteiligten Personen danken: so anspruchsvolle diskussionen habe ich hier selten gelesen :)

ps: besteht interesse am erfahrugnsaustausch über fotographie mit "besseren kompaktkameras" bei events wie woa?